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Artikel Pablo 1/2023
Mami, Papi & Ich
RA Amberg
Podcast der Kanzlei Matthias Amberg - Kanzlei für Familien- und Erbrecht - Folge 11: Vorsorgevollmachte
In der aktuellen Podcast-Folge beschäftigt sich der Moderator Christian Beyer und Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht mit dem spannenden Thema der Vorsorgevollmachten.
Diese und noch viel mehr Fragen werden in dem neuen Podcast der Kanzlei Matthias Amberg diskutiert.
zuRecht, der Podcast rund um das Familien- und Erbrecht- überall, wo es Podcast gibt
www.podcast.de/episode/599423646/zurecht-folge-11-vorsorgevollmachten
Kindesunterhalt ab 2023
Es ist schon Tradition, dass sich zum Jahresanfang der Kindesunterhalt erhöht. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die mittlerweile jährlich angepasst wird. Die "Düsseldorfer Tabelle" selbst hat dabei keine eigene Gesetzeskraft, sondern stellt eine bloße Richtlinie dar. Trotzdem wird sie von allen Gerichten bei jeder Unterhaltsberechnung ohne Diskussion angewandt.
1. Kindesunterhalt
Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.
2. Kindergeld
Die Differenzierung des Kindergeldes nach Anzahl der Kinder entfällt. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2023 für jedes Kind nun 250,00 €. Bei der Berechnung des Barunterhaltes wird das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.
3. Düsseldorfer Tabelle 2023
Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in 15 Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2023 - je Alter des Kindes - um 41,00 € bis zu 59,00 € im Monat. Das ist eine Steigerung von ca. 10 %. Die ab dem 01.01.2023 geltenden Barunterhaltsbeträge finden Sie hier:
Kindergeld: 250 Euro |
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | % |
1. | Bis 1.900 | 312 | 377 | 463 | 378 | 100 |
2. | 1.901-2.300 | 334 | 403 | 493 | 410 | 105 |
3. | 2.301-2.700 | 356 | 428 | 522 | 441 | 110 |
4. | 2.701-3.100 | 378 | 453 | 552 | 473 | 115 |
5. | 3.101-3.500 | 400 | 478 | 581 | 504 | 120 |
6. | 3.501-3.900 | 435 | 518 | 628 | 554 | 128 |
7. | 3.901-4.300 | 470 | 558 | 675 | 605 | 136 |
8. | 4.301-4.700 | 505 | 598 | 722 | 655 | 144 |
9. | 4.701-5.100 | 540 | 639 | 769 | 705 | 152 |
10. | 5.101-5.500 | 575 | 679 | 816 | 755 | 160 |
11. | 5.501-6.200 | 610 | 719 | 863 | 806 | 168 |
12. | 6.201-7.000 | 645 | 759 | 910 | 856 | 176 |
13. | 7.001-8.000 | 680 | 799 | 957 | 906 | 184 |
14. | 8.001-9.500 | 715 | 839 | 1.004 | 956 | 192 |
15. | 9.501-11.000 | 749 | 879 | 1.051 | 1.006 | 200 |
4. Selbstbehalt
Zum neuen Jahr wird auch der sogenannte Selbstbehalt erhöht. Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Ab dem 01.01.2023 steigt der Selbstbehalt von 1.160,00 € auf 1.370,00 € für Erwerbstätige und von 960,00 € auf 1.120,00 € für Nichterwerbstätige. Bei diesen Beträgen ist ein Mietanteil (warm) in Höhe von 520,00 € berücksichtigt. Ist für diesen Betrag keine angemessene Wohnung zu finden, z.B. in Großstädten wie München oder Frankfurt kann der Selbstbehalt erhöht werden.
Weihnachten, das Fest der Liebe?" In der Weihnachtsausgabe des Podcast der Kanzlei Matthias Amberg gehen der Moderator Christian Beyer und der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Matthias Amberg der Frage nach, warum gerade Weihnachten zahlreiche familienrechtliche Probleme mit sich bringt. Egal, ob im Rahmen des Unterhaltes das Weihnachtsgeld zu diskutieren ist oder darüber gestritten wird, bei welchem der getrenntlebenden Elternteile das Kind Weihnachten verbringt, Konflikte sind vorprogrammiert. Wie diese weihnachtlichen "Probleme" schnell gelöst werden können, erklärt Rechtsanwalt Matthias Amberg in seiner aktuellen Podcastfolge.
zuRecht, der Podcast rund um das Familien- und Erbrecht- überall, wo es Podcast gibt
www.podcast.de/episode/598334105/zurecht-folge-10-herausforderung-weihnachten
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
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